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Geldauflagen zugunsten unseres Fördervereins

Es kommt immer wieder vor, dass jemandem ein Bußgeld „aufgebrummt“ wird. Vielleicht ist dies in Ihrer Familie, in Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis oder auch Ihnen selbst schon einmal passiert. Je nach Höhe ärgert man sich sehr darüber. Aber wie sieht es aus, wenn Sie mitbestimmen können, wer das Bußgeld von Ihnen erhalten soll? Wenn Sie bei einer Geldauflage unseren Förderverein zur Unterstützung der Palliativarbeit im Ruhrgebiet e.V., benennen, unterstützen Sie damit diese wichtige und wertvolle Arbeit des Fördervereins und somit die palliativ Erkrankten im Ruhrgebiet.

Wir sind bei den Landgerichten Essen, Bochum und Duisburg eingetragen.